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Tierhaftpflichtversicherung
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Haftpflichtversicherung

Wer anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, der ist nach § 823 BGB verpflichtet, diesen zu ersetzen. Dabei haftet der Schädiger mit seinem gesamten Vermögen. Oftmals sind es nur Sekunden, die schlagartig Ihr Leben verändern können. Damit Ihnen dies nicht passiert, haben wir für jedes Bedürfnis die richtige Haftpflichtversicherung. Wir sind für Sie da und sorgen für eine unkomplizierte Abwicklung im Schadenfall.


Tierhalter-Haftpflichtversicherung: Hund auf einer Wiese

Als Halter eines Tieres wissen Sie: Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann? Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Ihr Risiko bei Schäden durch bestimmte Kleintiere (auch Katzen). Sind Sie Besitzer eines Hundes oder Pferdes, so tragen wir mit dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht Ihr Risiko als Tierhalter und sorgen für den Fall der Fälle für prompte Regulierung.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Umfassendes Deckungskonzept
Vier verschiedene Deckungssummen 1, 2, 3 und 6 Mio. Deckungssumme
Attraktive Leistungserweiterungen
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. In Europa für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.

Beiträge für Tierhalter - Haftpflichtversicherungen z. Bsp.

Hund: 1 Mio 72,70.- EUR inkl. V. Steuer

Pferd: 1 Mio 129.- EUR inkl. V. Steuer

Zur Antrags oder Angebotsanforderung

Welche Besonderheiten gibt es bei der Hundehalter-Haftpflicht?

Eine Reihe von Leistungen, für die sonst üblicherweise Extrabeiträge gezahlt werden müssen, haben wir standardmäßig übernommen. Hierzu zählen:

Welpen des versicherten Hundes sind bis zum Alter von 6 Monaten mitversichert
 
Teilnahme an Hunderennen sowie dem Training dazu ist mitversichert
Keine Selbstbehalte!
 

Welche Besonderheiten gibt es bei der Pferdehalter-Haftpflicht?

Eine Reihe von Leistungen, für die sonst üblicherweise Extrabeiträge gezahlt werden müssen, haben wir standardmäßig übernommen. Hierzu zählen:

 
Fohlen des versicherten Pferdes sind bis zum Alter von 12 Monaten mitversichert
 
Private Kutschfahrten inkl. gelegentlicher unentgeltlicher Personenbeförderung sind versichert
 
Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inkl. Training ist mitversichert
 
Flurschäden sind mitversichert

Keine Selbstbehalte!

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Halter eines Tieres (Haftpflicht als Tierhalter)
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder der Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter)

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht für Schäden in Deutschland; bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweit bis zu einem Jahr. Besteht bei der Gothaer gleichzeitig eine Privathaftpflichtversicherung und ist dort ein längerer Zeitraum für den vorübergehenden Auslandsaufenthalt vereinbart, gilt dieser entsprechend auch für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Wie hoch sind die Deckungssummen?

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Deckungskonzept mit drei verschiedenen Deckungssummen. Bei uns können Sie Ihren Vierbeiner pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit drei Millionen, sechs Millionen oder zehn Millionen Euro versichern.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Hundehalter-Haftpflicht?

Eine Reihe von Leistungen, für die sonst üblicherweise Extrabeiträge gezahlt werden müssen, haben wir standardmäßig übernommen. Mitversichert ist/sind:

 
Die Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von sechs Monaten
Die Teilnahme an Hundeschauen, Turnieren und Rennen sowie die Vorbereitungen (Training) dazu
Gewollter oder ungewollter Deckakt

Welche Besonderheiten gibt es bei der Pferdehalter-Haftpflicht?

Eine Reihe von Leistungen, für die sonst üblicherweise Extrabeiträge gezahlt werden müssen, haben wir standardmäßig übernommen. Mitversichert ist/sind:

 
Der berechtigte Reiter
Die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von zwölf Monaten
Private Fahrten mit Fuhrwerken (zum Beispiel Kutschen, Schlitten) einschließlich der gelegentlichen Beförderung von Gästen
Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inkl. Training
Flurschäden
Gewollter oder ungewollter Deckakt

Zur Antrags oder Angebotsanforderung

Haben Sie schon über eine Krankenversicherung für Ihren Hund oder Ihr Pferd nachgedacht? Fragen Sie uns doch einfach danach.

 

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Stand: 11. August 2008